IG TRS Interessengemeinschaft Treuhand Revision Steuern

 

Sekretärin ad interim: Christine Scramoncin

Am Bach 9, 8305 Dietlikon
Tel: 079 358 13 80 (mail: elektra(at)glattnet.ch)

 

 

Statuten

Name Unter dem Namen

IG TRS
Interessengemeinschaft Treuhand Revision Steuern

besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff ZGB
mit Sitz in Zürich (c/o NEST AG, Limmatstr. 275, 8037 Zürich).

Zweck Zweck des Vereins ist die Wahrung und Förderung der beruflichen und fachlichen Interessen der Mitglieder. Zur Erreichung dieses Zweckes organisiert der Verein Vorträge und Veranstaltungen und kann sich an Vernehmlassungen beteiligen. Er kann ferner Anlässe zur Förderung der Kollegialität veranstalten.
Organe Die Organe des Vereins sind:
a) Generalversammlung
b) Vorstand
c) Revisionsstelle
Generalversammlung Die Generalversammlung wird vom Vorstand mindestens einmal jährlich nach Abschluss des Rechnungsjahres einberufen. Ihre Kompetenzen richten sich nach Art. 65 ZGB.
Vorstand Der Vorstand setzt sich zusammen aus:

a) Präsident
b) Vizepräsident
c) Aktuar
d) Kassier

Revisionsstelle Die Revisionsstelle setzt sich aus einem oder mehreren, von der Generalversammlung gewählten Revisoren zusammen. Sie kontrolliert die Jahresrechnung und erstattet der Generalversammlung entsprechend Bericht.
Mitglieder Inhaber des Diploms als Treuhand-, Bücher-, Steuerexperte oder als Buchhalter/Controller, Inhaber des Fachausweises für Treuhänder oder Buchhalter, Fachleute die auf den Gebieten des Treuhand-, Revisions- und Steuerwesens oder des Finanz- und Rechnungswesens/Controlling tätig sind.
Aufnahme Der Eintritt von Mitgliedern kann jederzeit erfolgen. Dem Vorstand steht das Recht zu, ohne Angabe von Gründen die Aufnahme von neuen Mitgliedern zu verweigern.
Austritt Austritte müssen dem Vorstand spätestens 30 Tage vor Ende der laufenden Rechnungsperiode mitgeteilt werden.
Beiträge Die jährlichen Beiträge der Mitglieder werden anlässlich der Generalversammlung festgelegt. Für die Verbindlichkeiten des Vereins haftet nur das Vereinsvermögen. Eine persönliche Haftung der Mitglieder ist ausgeschlossen.
Rechnungsjahr Die Vereinsrechnung wird jeweils auf Ende eines Kalenderjahres abgeschlossen, erstmals per 31. Dezember 1994.
Auflösung Die Auflösung des Vereins kann jederzeit durch Beschluss der Generalversammlung herbeigeführt werden. Gleichzeitig wird bestimmt, wie das restliche Vereinsvermögen verwendet wird.
Diverses Soweit in diesen Statuten nicht anders geregelt, gelten die Bestimmungen des ZGB Art. 60 - 79.
  Genehmigt anlässlich der konstituierenden Generalversammlung vom  19. November  1993